19.03.2021
G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen am 18.03.2021!
Liebe Mitglieder,
der G-BA hat am 18.03.2021 die Frist der Sonderregelungen für verordnete Leistungen weiter verlängert.
Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen:
Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.
Gilt bis 30. September 2021
Entlassmanagement:
Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für die Dauer von bis zu 14 Tagen häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können die Verordnungsmöglichkeiten von Arzneimitteln bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler gehandhabt werden.
Gilt bis Ende der epidemischen Lage.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
Pressemitteilungen und Meldungen - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)
03.03.2021
Einstellung des Protokolls des virtuellen monatlichen Meetings vom 02.03.2021!
Liebe Mitglieder,
das Protokoll der virtuellen Mitgliederversammlung vom 02.03.2021 ist im internen Mitgliederbereich unter der Rubrik Protokolle hinterlegt.
Herzlichen Dank für Ihre Beteiligung!
Für den Vorstand,
Cora Schulze
05.02.2021
Aktualisierung der STIKO Impfempfehlung vom 29.01.2021!
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
anbei die Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut mti dem Beschluss der STIKO zur 2. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung.
Wir begrüßen sehr, dass auch in der aktualisierten STIKO Impfempfehlung weiterhin Mitarbeitende in der Palliativversorgung in die Priorität 1 eingestuft wurden.
Siehe Seite 46 / Tab. 17 der beigefügten STIKO 2. Empfehlung
Für den Vorstand,
Cora Schulze
22.12.2020
Informationen zur Auslegung des niedersächssichen Mustervertrages gem. § 132d SGB V
Liebe Mitglieder,
ein Anschreiben an Sie, das Anschreiben an die Kostenträger und die Zusammenfassung des Gutachtens sind im internen Mitgliederbereich unter der neuen Rubrik - Auslegung Mustervertrag - hinterlegt.
Herzlichen Dank für Ihre Geduld!
Für den Vorstand,
Cora Schulze
12.11.2020
Empfehlungen
des GKV-Spitzenverbandes sowie der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Hospizversorgung sowie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) während der Ausbreitung
des
Coronavirus SARS-CoV-2
Liebe Mitglieder,
anbei zur Information die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Auszug:
II. SAPV
Qualifikationsanforderungen im Rahmen der SAPV
In den Verträgen nach § 132d Abs. 2 SGB V werden Anforderungen an die Qualifikation der SAPV-Teammitglieder (Ärztinnen und Ärzte und Pflegefachkräfte) geregelt. Vorrangig sollte an der Ein-haltung
dieser vertraglichen Regelungen festgehalten werden. Die SAPV-Teams haben dabei alle erdenklichen Maßnahmen zum Einsatz des Stammpersonals und zur Reaktivierung von Personal-ressourcen
(Urlaubssperren, Reaktivierung ehemaligen Personals, usw.) zu berücksichtigen. Auf-grund der aktuellen Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 können trotz dieser Bemühungen Fall-konstellationen eintreten,
wonach die vertraglichen Anforderungen durch das SAPV-Team vo-rübergehend nicht mehr sichergestellt werden können (z.B. Quarantäne, Arbeitsunfähigkeit des Personals).
Für diese Fallkonstellation empfehlen wir, situationsangemessen von den vertraglich vereinbarten Regelungen vorübergehende abweichende Verständigungen zu treffen, die eine fachgerechte Ver-sorgung
durch das SAPV-Team unter fachlicher Verantwortung des SAPV-Teams weiterhin sicher-stellen. Die Verantwortung trägt das SAPV-Team.
Vorlage der Verordnung Zur Genehmigung von Leistungen der SAPV können die Verordnungen bei der Krankenkasse auch per Fax oder auf elektronischem Weg eingereicht werden, wenn diese in dieser Form
von der ver-ordnenden Vertragsärztin oder dem verordnenden Vertragsarzt gegenüber dem SAPV-Team aus-gestellt / übermittelt wurden. Das Original ist nachzuliefern.
Unterschrift auf dem Leistungsnachweis
In den Verträgen nach § 132d Abs. 2 SGB V sind in der Regel Leistungsnachweise als abrech-nungsbegründende Unterlagen vereinbart. Die Regelungen zum Leistungsnachweis sehen eine Unterschrift der oder
des Versicherten bzw. der oder des Bevollmächtigten vor. Grundsätzlich sollte an der Unterschrift der oder des Versicherten bzw. der oder des Bevollmächtigten auf dem Leistungsnachweis festgehalten
werden, sofern in den landesspezifischen Regelungen nichts Ab-weichendes geregelt wurde. Sofern die Unterschrift aufgrund der Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 aktuell nicht möglich ist (z. B.
Erkrankung der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners o-der wegen Quarantänemaßnahmen/Begehungsverboten), kann auf die Unterschrift vorüberge-hend verzichtet werden. Hierzu sollten befristete
Absprachen zwischen den Vertragspartnern ge-troffen werden. Die fehlende Unterschrift ist auf dem Leistungsnachweis durch das SAPV-Team zu begründen.
Der Hinweis zu den Unterschriften auf dem Leistungsnachweis erfolgt der Vollständigkeit halber aufgrund von vereinzelten Rückmeldungen, dass Sachbearbeiter*innen einiger Kostenträger in Niedersachsen diese irrtümlicherweise einfordern. In dem in Niedersachsen vereinbarten Mustervertrag ist keine Unterschrift von Patienten oder deren Vertretern, ebenso wenig von einzelnen kooperierenden Leistungserbringern vertraglich vereinbart. Ausschließlich der SAPV-Leistungserbringer unterschreibt den vertraglich vereinbarten Leistungsnachweis und gibt an, welche Kooperationspartner ggf. zum Einsatz gekommen sind.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
08.11.2020
Erlass des Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Informationen auf Grundlage der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020
Liebe Mitglieder,
anbei zur Information der o.g. Erlass:
Auszug:
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung hat die Leitung von Hei-men nach § 2 Abs. 2 NuWG und unterstützenden Wohnformen nach § 2 Abs. 3 und 4 NuWG ein Hygienekonzept zu erstellen, mit der Maßgabe, dass die Besuchsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden und Sterbebegleitung zulässig ist. Das Betreten der Einrichtung zum Zweck der erweiterten Grundversorgung ist auch weiterhin unter Beachtung des Hygienekonzeptes möglich.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
08.11.2020
Beschluss
Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen vom 17.09.2020:
COVID-19-Epidemie – Befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen
Liebe Mitglieder,
der G-BA hat u.a. eine Verlängerung der Vorlagefrist für SAPV-Verordnungen beschlossen:
Auszug:
"Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse wird für häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Soziotherapie von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert."
Der Beschluss erging vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die am 06.11.2020 rückwirkend zum 02.11.2020 erfolgte!
https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4531/2020-10-30_VL-RL_Sonderregelungen_COVID-19-befristet-bundesweit_WZ.pdf
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?8
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1
Für den Vorstand,
Cora Schulze
07.10.2020
Einstellung des Protokolls des ersten virtuellen Zoom-Meetings vom 07.10.2020 im internen Mitgliederbereich
Liebe Mitglieder,
das Protokoll des 22. elektronischen Austausches am 07.10.2020, erstmalig über Zoom, wurde im internen Mitgliederbereich inkl. Anlagen unter der Rubrik Protokolle hinterlegt.
Vielen Dank für den regen Austausch!
Für den Vorstand,
Cora Schulze
24.09.2020
Herzlichen Dank für die rege Nutzung unserer Homepage!
Liebe Mitglieder,
liebe SAPV-Interessierte,
am 15.09.2020 wurde der Counter unserer Homepage das erste Mal auf Null gestellt!
Das bedeutet, dass 99.999 Zugriffe stattgefunden haben!
Dies zeigt, dass rege Interesse und die gute Nutzung dieses Mediums. Hierfür möchten wir an dieser Stelle einmal herzlich Danke sagen!
Für den Vorstand,
Cora Schulze
04.08.2020
Liebe Fachverbandsmitglieder,
die Abfrage zur Ermittlung der Mehraufwendungen bzw. des Vergütungsausfalls findet sich nach wie vor im internen Mitgliederbreich unter der Rubrik Protokolle - Protokolle der Telefonkonferenzen. Sie wurde zeitgleich an die Mitgliedsteams per Mail versandt.
Aufgrund der besonderen Rahmenbediungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde die Frist verlängert.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
31.07.2020
COVID-19 als Berufskrankheit
Im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus kommt eine Berufskrankheit (BK) nach Nr. 3101 der Anlage zur BK-Verordnung in Betracht. Nr. 3101 gilt für Infektionskrankheiten von versicherten Personen, die
Bei Tätigkeiten in anderen Bereichen ist die Anerkennung einer BK-Nr. 3101 nicht möglich.
Der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 3101 bei einer in den genannten Bereichen tätigen versicherten Person ist in folgenden zwei Konstellationen begründet:
Aktualisiert: 14.04.2020
Für den Vorstand,
Cora Schulze
https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus.html
29.06.2020
Auslaufen von Sonderreglungen zum 1. Juli 2020
Das Abflachen der Neuinfektionen und die umfassende Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen Lebens erlauben eine schrittweise Rückkehr zur regulären Patientenversorgung in den vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Praxen. Sollte sich die Infektionsdynamik wieder beschleunigen, wird der G-BA auch kurzfristig neue Sonderregelungen beschließen.
Folgende Sonderregelungen laufen zum 1. Juli 2020 aus:
Für den Vorstand,
Cora Schulze
26.06.2020
Einstellung der Unterlagen zur prozentualen Vergütungserhöhung 2020
Liebe Mitglieder,
das Anschreiben und der Musterantrag zur prozentualen Vergütungserhöhung finden Sie im geschützen Mitgliederbereich unter der Rubrik Vergütung.
Bei Rückfragen können Sie mich, wie gewohnt, gerne kontaktieren.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
25.05.2020
Newsletter - G-BA aktuell Nr. 4/2020 vom 25. Mai 2020
Die Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV-RL) soll auf Basis von Erkenntnissen aus Versorgungsforschungsprojekten zum Thema SAPV überprüft werden. Am 14. Mai 2020 beschloss der G-BA die Aufnahme entspechender Beratungen. Grundlage werden Erkenntnisse aus drei vom Innovationsausschuss geförderten Projekten sein: Das Projekt APVEL (Evaluation der Wirksamkeit von SAPV in Nordrhein) ist bereits abgeschlossen und erhielt vom Innovationsauschuss am 3. April 2020 eine Transferempfehlung. Die Ergebnisse der derzeit noch laufenden Projekte SAVOIR (Evaluierung der SAPV-Richtlinie: Outcomes, Interaktionen, Regionale Unterschiede) und ELSAH (Evaluation der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung am Beispiel von Hessen) werden dem Innovationsausschuss voraussichtlich im Sommer 2020 und Anfang 2021 vorliegen.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
08.05.2020
Corona-Pandemie
Liebe Mitglieder,
liebe Versorger von Schwerstkranken und Sterbenden,
anbei eine Arbeitshilfe des
Deutscher Hospiz- und PalliativVerband´s (DHPV), die überarbeitete Handlungsempfehlung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) Palliative Therapie bei COVID-19 2.0, die
Handlungsempfehlung für SAPV-Teams zur ambulanten Versorgung von palliativen Patienten und Patientinnen im Rahmen der Corona-Pandemie, bei an COVID-19
Erkrankten, Verdachtsfällen sowie bei Infektionsfällen mit SARS-CoV-2 und neu sind die Orientierungshilfe der Bundesärztekammer zur Allokation
medizinischer Ressourcen am Beispiel der SARS-CoV-2-Pandemie im Falle eines Kapazitätsmangels und COVID-19-Pandemie –
Ethische Herausforderungen in der Pflege.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
24.04.2020
Liebe Fachverbandsmitglieder,
wir hatten aus aktuellem Anlass darauf hingewiesen, dass es sinnvoll ist, die Ihnen anvertrauten Patienten / Bewohner, die zur besonders vulnerablen Personengruppe gehören, nach ihren Versorgungswünschen im Rahmen einer Corona-Infektion zu fragen und bei Wunsch des Betroffenen die Vorsorgedokumente (Patientenverfügung / Willensäußerung / Notfallbogen) um diesen Punkt zu ergänzen.
Dies erleichtert die Entscheidung bzgl. der weiteren Versorgung (z.B. bei Krankenhauseinweisung oder einer weiteren Versorgung im Pflegeheim) und entlastet den Patienten / Bewohner in der Akutsituation, in der, je nach Erkrankungsverlauf, ohnehin schwierigen Situation.
Ein kleiner Auszug aus dem Corona-Steckbrief des RKI´s, als Orientierungshilfe:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText2
Neu in dem Kontext ist die aktuelle Empfehlung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
- Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer
Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie -
Version 2 (siehe pdf im Anahng)
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Cora Schulze
15.04.2020
Empfehlung des Robert-Koch-Institutes (RKI) zum Umgang mit an SARS-CoV-2 Infizierten Verstorbenen vom 07.04.2020
Grundsätzlich sei darauf verwiesen, dass der Umgang mit infektiösen Verstorbenen in den Seuchen- und Infektionsalarmplänen, den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und der Information 214-021 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen“ erläutert bzw. geregelt ist.
Anwendungsbereich: Diese Empfehlungen richten sich an Ärztinnen/Ärzte, die eine äußere Leichenschau vornehmen (z.B. Haus – und Notärzte, Bedienstete von Gesundheitsämtern) und sonstiges Medizinisches Personal sowie Bestatter, die Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen haben. Schutzmaßnahmen bei der inneren Leichenschau sind nicht Gegenstand der Empfehlungen.
Link zu den vollständigen Empfehlungen
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Verstorbene.html
Herzliche Grüße,
Cora Schulze
09.04.2020
Pandemiebedingte Sonderregelungen des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Liebe Fachverbandsmitglieder,
aufgrund der gehäuften Sonderregelungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie zeitlich begrenzt eingeführt werden, hat der G-BA eine Sonderseite diesbezüglich eingerichtet.
Anbei der Link.
https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/
Für den Vorstand,
Cora Schulze
09.04.2020
Pandemiebedingte Sonderregelungen der Kassenärztliche Bundesvereingiung (KBV)
Liebe Mitglieder,
liebe Versorger von Schwerstkranken und Sterbenden,
aufgrund der Pandemie hat die KBV einige zeitbefriste Regelungen verabschiedet.
Direkt für die SAPV relevant:
Folgeverordnungen nach telefonischer Anamnese
In diesen Fällen dürfen Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt und postalisch an den Versicherten übermittelt werden:
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): alle Folgeverordnungen
Hinweis: Arzneimittelrezepte durften Vertragsärzte auch bisher schon in Ausnahmesituationen per Post an Patienten senden. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist.
Die Regelung gilt bis: 31. Mai 2020
Portoerstattung für Zusendung von Formularen
In diesen Fällen werden die Versandkosten erstattet:
Folgeverordnungen für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV, Muster 63)
Die Versandkosten werden mit der GOP 40122 abgerechnet und mit 90 Cent vergütet.
Die Regelung gilt bis: 30. Juni 2020
https://www.kbv.de/html/1150_45515.php
Für den Vorstand,
Cora Schulze
26.03.2020
26.03.2020
Liebe Fachverbandmitglieder,
in besonderen Zeiten wie diesen ist zum Teil Kreativität gefragt.
Um dem Materialmangels im medizinischen Bereich entgegenzuwirken haben sich der Hausärzteverband Niedersachsen und Mitarbeiter einer Klinik in Görlitz etwas einfallen lassen. Anbei eine Anleitung zur Herstellung eines Mund- Nasen-Maske und eines Gesichtsschutzes.
Herzliche Grüße
Cora Schulze
Anleitung Gesichtsschutz (siehe youtube-Link)
https://www.youtube.com/watch?v=sYoVwlPpC-w
Benötigtes Material für die zweite Nähanleitung:
Es gibt Anleitungen, die das Einnähen einer zusätzlichen Microfaserschicht vorsehen. Material für diese Mund-Nase-Masken:
1 Mund-Nase-Maske: 1 Stück 17 cm x 34 cm, 2 Streifen 5 cm x 90 cm für die Bänder und 1 Stück Microfaserstoff 17cm x 17 cm. Der Micorfaserstoff sollte aus 80% Polyester und 20% Polyamid bestehen.
Mund-Nase-Masken mit zusätzlicher Microfaser-Schicht (siehe youtube-Link)
25.03.2020
Liebe Fachverbandmitglieder,
anbei die angepasste COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen des RKI´s.
Herzliche Grüße
Cora Schulze
20.03.2020
Liebe Fachverbandmitglieder,
das Bundesgesundheitsministerium hat eine Rückmeldung gegeben.
Anbei übersenden wir Ihnen eine aktuelle Liste der bis jetzt verfügbaren Ansprechpersonen in den Ländern, die für die Verteilung der FFP2 Masken sowie weitere Schutzmaterialien (FFP 3-Masken, Schutzanzüge, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken)) zuständig sind.
Das Material ist bestimmt für den Einsatz in Krankenhäusern, im Reha-Bereich, im ÖGD, in Behinderteneinrichtungen, im Rettungsdienst und in der Pflege (stationär und ambulant). Die SAPV ist lt. dem BMG bei der Verteilung ebenfalls zu berücksichtigen. Falls es irgendwelche Problem gibt, können Sie sich gerne an uns wenden.
Die BAG steht im engen Austausch mit dem BMG und würde dann Ihre Rückmeldungen erhalten.
Sobald der BAG weitere Adressen oder Informationen zu Ansprechpartnern vorliegen, werden diese direkt weitergeleitet.
Herzliche Grüße
Cora Schulze
Landkreissuche
https://www.niedersachsen.de/land_leute/land/kreise_und_gemeinden/landkreise-und-gemeinden-in-niedersachsen-20036.html
20.03.2020
Die Nationale SAPV Hotline Covid-19 ist ab sofort erreichbar unter:
Herzliche Grüße
Cora Schulze
07.06.2019
Selbständige Tätigkeit eines Arztes in einem Netzwerk für ambulante Palliativversorgung
Das Landessozialgericht hat die Entscheidung des SG bestätigt. Tätigkeiten, wie sie der Arzt für die gGmbH auf Honorarbasis ausübe, könnten sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch in selbständiger Tätigkeit erbracht werden. Maßgebend für die Beurteilung sei die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit, insbesondere die vertraglichen Grundlagen und die tatsächliche Erbringung der Leistungen. Bei Abwägung der entscheidungsrelevanten Umstände habe das SG die Tätigkeit zu Recht als selbstständige Tätigkeit eingeordnet. Die einzelnen Regelungen des Kooperationsvertrages sprächen hier im konkreten Einzelfall für eine selbständige Tätigkeit des Arztes, ebenso wie die von Weisungen frei gestaltete Versorgung der Patienten durch den Arzt.
Sozialgericht Augsburg, Gerichtsbescheid vom 03.03.2017 – S 1 R 886/17
Bayer. LSG, Urteil vom 11.04.2019 – L 7 R 5050/17
https://lsg.bayern.de/presse/mitteilungen/neue/42081/index.php
Für den Vorstand,
Cora Schulze
19.03.2019
Vergütungssteigerung 2019
Das Anschreiben bgzl. der Vergütungssteigerung, die gemeinsam vom Fachverband mit dem bpa verhandelt wurde, und eines Musters der Anlage 4 ist im internen Mitgliederbereich unter der Rubrik Vergütung hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Verträgen in Niedersachsen um Einzelverträge handelt und somit unterschiedliche Laufzeiten und ggf. auch Abweichungen in der Vergütungspauschalen vorkommen können.
Vor dem Hintergrund der heterogenen Laufzeiten der aktuellen Vereinbarungen, die teilweise erst zum Ende des Jahres kündbar sind, behalten die Kostenträger sich eine Neubewertung zu einem späteren Zeitpunkt vor!
Für den Vorstand
Cora Schulze
23.02.2019
Überarbeitete MDS Begutachtungsanleitung Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
und stationäre Hospizversorgung
Liebe Mitglieder,
die angekündigte überarbeitete Begutachtungsanleitung ist erschienen und wurde im geschützten Mitgliederbereich unter der Rubrik Muster 63 hinterlegt.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
11.02.2019
Rückmeldung des Bundesversicherungsamtes zur Prüfpflicht
Liebe Mitglieder,
die Rückmeldung des Bundesversicherungsamtes zur erneuten Prüfpflicht bei vorangegangener Kostenablehnungen für Leistungen der SAPV ist im internen Mitgleiderbereich unter dem Bereich Muster 63 hinterlegt.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
05.01.2019
Stellungnahme des SAPV-Fachverbandes auf Anspruch eines schriftlichen Kostenbescheides für den Leistungserbringer
In der Versorgungsrealität kommt es immer wieder zu Diskussionen bzgl. der Übermittlung des Kostenbescheides sowohl an den Leistungsberechtigten bzw. seinen Vertreter (Patient und Zugehörige) und den Leistungserbringern (SAPV-Teams). Dies führt zu vermeidbaren Zuspitzungen in der Versorgung in ohnehin schon für die Betroffenen und seine Zugehörigen belastenden und existentiell bedrohlichen Situationen.
Gem. §8 der G-BA Richtlinie übernimmt die Krankenkasse bis zu einer Entscheidung über die weitere Leistungserbringung die Kosten für die verordneten, und von den Leistungserbringern nach § 132d SGB V erbrachten Leistungen entsprechend der vereinbarten Vergütung nach § 132d SGB V, wenn die Verordnung gemäß § 7 Abs. 2 spätestens an dem dritten der Ausstellung folgenden Arbeitstag der Krankenkasse vorgelegt wird.*
Auf Basis dieser Entscheidung wird die weitere, bei diesem Klientel aufwändige, Versorgung geplant bzw. erfordert eine zeitintensive Übergaben an die Folgeversorger.
Für den Vorstand,
Cora Schulze
* Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-437/SAPV-RL_2010-04-15.pdf
03.12.2018
Erlaubnisfreie Herstellung von sterilen Arzneimitteln durch Ärzte
Informationen hierzu finden unsere Mitglieder im Bereich "Rechtliches" im geschützten Mitgliederbereich.
Es finden sich einmal eine Auslegungshilfe Arzneimittelgesetz und Anzeigepflicht 67 Merkblatt hinterlegt. Diese Unterlagen sind z.B. für Teams hilfreich, die Mischinfusionen oder Mischungen von Injektionslösungen selbst herstellen z.B. Zubereitung von heimparenteraler Ernährung.
22.10.2018
Die Perspektive ambulanter
Versorger
Rück- und Ausblick nach dem Hospiz- und
Palliativgesetz
Im Sonderheft der hospiz zeitschrift palliative care 5/2018 hat das Team des Deutschen Hospiz- und Palliativverband e.V. (DHPV) uns die Möglichkeit gegeben, einen Rück- und Ausblick aus Sicht ambulanten Versorger zu geben. Für den sehr guten und konstruktive Austausch und für die Möglichkeit zu diesem wichtigen Thema eine Einschätzung zu geben, an dieser Stelle unseren herzlichen Dank!
Link zur Homepage des DHPVs: https://www.dhpv.de/hospiz-zeitschrift-80-229.html
Für den Vorstand
Cora Schulze
25.07.2018
Arbeitsanweisung zur (Selbst-) Kontrolle der mit PalliDoc arbeitenden SAPV-Teams
1. Interner Mitgliederbereich
2. Arbeitsanweisung für Daten- und Zeiterfassung
22.05.2018
Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zu Patientenverfügungen und anderen vorsorglichen Willensbekundungen bei Patienten mit einer Demenzerkrankung
Online Stand 20180522:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/197953/Hinweise-und-Empfehlungen-der-Bundesaerztekammer-zu-Patientenverfuegungen-und-anderen-vorsorglichen-Willensbekundungen-bei-Patienten-mit-einer-Demenzerkrankung
30.03.2018
Juristische Bewertung der Auslegung der 3-Tage Meldefrist des Musters 63
Im geschützenden Mitgliederbereich findet sich eine juritische Bewertung der Auslegung der 3-Tage Meldefrist als Argumentationshilfe für Mitglieder des Fachverbands bei Differenzen mit Kostenträgern. Die Unterlagen finden sich unter der Rubrik - Muster 63