Datum: 19.12.2017
Medlung Barmer zum Jaheswechsel 2017/2018
1. Vermerk auf der Kopie des Musters 63
Datum Zeit Kürzel oder Unterschrift des Bearbeitenden.
2. Da kein Enddatum vermerkt ist (nur der Hinweis zum Jaheswechsel), wäre die Empfehlung dies Vorgehen bis zum 08.01.2018 so umzusetzen. Dann wieder Rückkehr zur „normalen“ Meldeart.
3. Das Risiko bzgl. einer Verzögerung der Meldung (z.B. wegen der Weihnachtspost) und/oder der Nachweispflicht liegt bei der Barmer, da der geänderte Meldeweg auf deren Wunsch hin erfolgt.
Die Leistungserbringer können sich im Falle einer Auseinandersetzung auf die von der Post zugesagten 3 Tagen Versandzeit berufen.